Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Rhein-Erft Kreis e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Rhein-Erft Kreis e.V. findest du hier .
Baden und Schwimmen im Rhein kann tödlich enden.
Achten Sie bitte auf Ihre Kinder!
Besondere Gefahren gibt es auch an den Sandstränden zwischen den Buhnen!
Der Rhein ist kein kontrolliertes Schwimmbad, sondern eine schnellfließende, vielbefahrene Wasserstraße.
Das Schwimmen im Rhein ist in Hafenbereichen, an Schiffsanlegestellen und anderen besonders gefährlichen Orten ausdrücklich verboten.
So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot.
Ebenfalls darf deshalb auch im Bereich von Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften auf keinen Fall geschwommen werden.
Im Rhein-Erft-Kreis fließt der Rhein an der Stadt Wesseling vorbei. Hier ist das Schwimmen und Baden überall polizeilich verboten!
Warum ist es so lebensgefährlich.
Die unberechenbare Strömung und die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten machen das Schwimmen im Rhein lebensgefährlich.
Nicht nur das Schwimmen im Strom, auch der Aufenthalt im flachen Wasser des Uferbereichs kann bereits lebensgefährlich sein. Gerade im Sommer, wenn bei niedrigen Wasserständen das Wasser scheinbar gemächlich dahinplätschert, wird die Gefahrensituation, z. B. durch vorbeifahrende Schiffe, unterschätzt.
Im Uferbereich wurden stellenweise Buhnen gebaut, die regulierend in die Strömung eingreifen. Kleine Wälle aus schweren Steinen ragen quer zum Ufer ins Wasser. Zwischen den Steinwällen entstehen Wirbel und Strudel, die nicht sofort erkennbar sind, aber gleichfalls gefährliche Wasserkraft entfalten.
Überall gibt es plötzliche sehr tiefe Stellen im sonst flachen Wasser.
Starke Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wer versucht, den Strom schwimmend zu überqueren, kommt - wenn er es denn überlebt - bis zu 2000 Meter weit unterhalb der Stelle an, an der er ins Wasser gestiegen ist.
Ein kleiner Kopf auf dem Rheinwasser wird von der Schifffahrt meist nicht gesehen. Wer also nicht ertrinkt, hat daher noch eine gute Chance überfahren zu werden.
Ein Schiff ist schneller als man denkt. Fährt es augenscheinlich noch in weiter Ferne, kann es urplötzlich direkt vor einem liegen. Und dann ist das Schiff immer schneller als der flüchtende Schwimmer.
Wenn ein Frachter oder Fahrgastschiff vorbei fährt, zieht der entstehende Sog das Wasser an. Wie bei einsetzender Ebbe am Meer verlockt der niedrigere Wasserstandes besonders Kinder, dem Wasser hinterher in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des "Rückschwalles": Ist das Schiff längst vorbei, kehrt das Wasser mit hoher Welle und Geschwindigkeit wieder zurück.
Kinder werden umgerissen ins Fahrwasser gezogen und von der Strömung mitgerissen und abgetrieben. Daher sollten Eltern ihre Kinder an allen Gewässern und besonders am Rhein nicht aus den Augen lassen.
Und hier am Rhein schon gar nicht ins Wasser!
Schwimmen im Rhein kann tödlich enden.
Achten Sie bitte auf Ihre Kinder!
Nach der „Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve [...]" ist das Baden und Schwimmen im Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rhein verboten:
Die Wasserschutzpolizei ahndet jedes Fehlverhalten rigoros mit Ordnungswidrigkeits – oder Strafverfahren. Sie müssen mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern rechnen.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der der Internetseite der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung.
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.