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Katastrophenschutz

Der Begriff Katastrophe bezeichnet ein Schadenereignis, welches mit den vor Ort vorgehaltenen Mitteln, einschließlich Einsatzkräfte nicht zu bewältigen ist.

Neben den Einsatzkräften der alltäglichen "nicht-polizeilichen" Gefahrenabwehr, also Feuerwehr und Rettungsdienst, sind zusätzliche Einsatzkräfte erforderlich. Diese werden durch die Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) zur Verfügung gestellt. 

Die Abwehr von Großschadenereignissen im Land Nordrhein-Westfalen (NRW) wird im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)www.idf.nrw.de geregelt.

Seitens des Landes NRW wurden 241 Einsatzeinheiten der Sanitätsorganisationen und 20 Wasserrettungszüge der Wasserrettungsorganisationen zur Bewältigung von Großschadenereignissen aufgestellt. Die DLRG Nordrhein stellt hier sieben Züge, elf kommen von der DLRG Westfalen und zwei von der DRK-Wasserwacht Nordrhein. 
Die Zusammensetzung der Züge ist im Konzept zur landesweiten, einheitlichen überörtlichen Hilfe: Wasserrettungszug Nordrhein-Westfalen (WR-Z NRW) geregelt.

Zu diesen Zwecken halten die Ortsgruppen im Kreis geschultes Personal und das erforderliche Material für die Bereiche Wasserrretung, Bootswesen, Strömungsrettung und Sanität vor. Das Material und die Fahrzeuge befinden sich aufgeteilt in den verschiedenen Ortsgruppen des Kreises. Im Falle eines Großereignisses werden Personal und Material an zentralen Orten zusammengezogen und verlegen von dort in den zugewiesenen Einsatzraum.

Mit stetig wachsenden Anforderungen an unsere Organisation, benötigen wir immer motivierte Einsatzkräfte. Infos zur Mitgliedschaft und den Ausbildung in der DLRG Rhein-Erft finden Sie hier.

Unser Mitwirken im Katastrophenschutz (KatS)

Durch den Bezirk Rhein-Erft-Kreis wird derzeit ein Bootstrupp für den Katastrophenschutz des Landes bereitgestellt. Darüber hinaus unterstützen die Gliederungen die örtliche Gefahrenabwehr in ihren jeweiligen Wachgebieten.

Der Bootstrupp besteht aus einem Zugfahrzeug, einem Motorretttungsboot und fünf Einsatzkräften, welche als Truppführer, Bootsführer, Kraftfahrer und Bootsgasten, gemäß ihrem Ausbildungsstand eingesetzt werden.

Bei großen Schadenereignissen ist der Bezirk in der Lage, einen weiteren Trupp in den Einsatz zu schicken. Damit wir den stetig wachsenden Anforderungen an die öffentliche Gefahrenabwehr gerecht werden, bilden wir uns stetig fort. Mittelfristig sollen mehr Kräfte durch die DLRG Rhein-Erft gestellt werden können, auch das Einsatzspektrum wird sich erweitern.

 

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Bootstrupp

Aufgaben:
Aufgaben des Bootstrupps sind die Menschenrettung, Tierrettung, Personen-, Materialtransport, Unterstützungen anderer Hilfsorganisationen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Ausstattung:
Fahrzeug und Boot sind unter Anderem mit folgenden Gegenständen ausgestattet:

  • Rettungsgeräte
  • Leinenmaterial
  • Beleuchtung
  • Funkgeräte
  • medizinische Ausrüstung
  • Werkzeug
  • Schutzausstattung für Einsatzkräfte und Patienten

Ihr Ansprechpartner rund um den Katastrophenschutz

Fragen zum Thema können Sie hier direkt an das zuständige Ressort richten.

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