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Rundschreiben zum Sachstand SARS-CoV-2 (Coronavirus)

Veröffentlicht: 18.04.2020
Autor: Leitung DLRG Bezirk Rhein-Erft-Kreis

Liebe Kameradinnen, liebe  Kameraden,

die Corona-Pandemie hat zu deutlichen Veränderungen und Einschränkungen in unserem gewohnten Miteinander und Tagesablauf geführt.

Die bekannten Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kommunen haben bis heute einen zerbrechlichen Zwischenerfolg gebracht. Die Gefährdung durch das Virus ist aber weiterhin präsent und die Bedrohung wird sich bei zunehmender Aufhebung von Reise- oder Kontakteinschränkungen auch wieder erhöhen. Daher sind die aktuellen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen zwar eine Erleichterung, aber kein Anlass für Leichtfertigkeit und Sorglosigkeit. Wir wissen alle, dass die bestehende Gefahr erst mit einem geeigneten Impfstoff und wirksamen Medikamenten vorbei sein dürfte. Somit steht uns voraussichtlich noch eine lange Zeit gesellschaftlicher Einschränkungen bevor.

Auch die Aktivitäten in unseren Gliederungen sind deutlich betroffen und in der Regel fast vollständig eingestellt, da Ausbildungsveranstaltungen einschließlich Schwimmbad, Wachdienste und sonstige Zusammenkünfte in Vorständen, Seminaren, Arbeitsgruppen usw. aufgrund der Kontaktbeschränkungen ausfallen müssen. Derzeit ist auch nicht abzusehen, wann und mit welchen Auflagen diese Aktivitäten wieder stattfinden dürfen.

Im Einsatzdienst muss der Wachdienst ausfallen, jedoch sind die sonst anstehenden Sicherungsaufträge bei Rhein in Flammen, Kölner Lichter, Regatten und viele andere Veranstaltungen nicht erforderlich, da alle Großveranstaltungen bis mindestens Ende August abgesagt sind. Hier sind die weiteren behördlichen Entscheidungen abzuwarten.

Wir bitten euch dringend, die Auflagen und Vorgaben uneingeschränkt einzuhalten!
Dies gilt insbesondere für Kontaktverbote und Abstandsregeln sowie die dringende Empfehlung zum Tragen eines persönlichen Mundschutzes! Nicht umsonst raten die Berufsgenossenschaften, durch geeignete organisatorische Maßnahmen auch an Arbeitsplätzen das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter sicherzustellen oder – wo möglich – zu Hause zu arbeiten. Sollte es Vorgaben oder Auflagen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, so muss die DLRG diese für ihre Tätigkeiten in gleichem Maße berücksichtigen, denn bei den Unfallkassen sind die Gliederungen einem Unternehmen gleichgestellt.

In diesem Zusammenhang sei auf die Information des Bundesverbandes zum Gesetz zu Erleichterungen u.a. im Vereinsrecht hingewiesen. Dieses enthält – über die bestehenden oder anderslautende Satzungsregelungen hinaus – u.a. Regelungen zur Verlängerung von Amtsdauern, Durchführung von Abstimmungen und Wahrnehmung von Stimmrechten trotz persönlicher Abwesenheit.

Wir als Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die den Schutz des menschlichen Lebens schon in ihrem Namen trägt, haben eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion. Es wäre kaum zu beschreiben, wenn bei einem von der DLRG durchgeführten Lehrgang Menschen infiziert werden und dadurch einen schweren gesundheitlichen Schaden nehmen oder sterben.

Natürlich werden wir bereit stehen, wenn es entsprechende Hilfeanforderungen von offizieller Seite geben sollte und der Schutz unserer eigenen Kräfte ständig gewährleistet ist. Bisher sind solche Anforderungen aber nicht an uns herangetragen worden.

Wir wünschen euch allen, dass Ihr diese besondere und schwere Zeit, die uns persönlich gleichwohl noch viele Möglichkeiten lässt, gut übersteht.

Haltet die Regeln ein.

Haltet Abstand.

Haltet durch.

 

Beste Grüße und bleibt gesund.

 

Uwe Maagh       Andreas Schneider

Bezirksleiter      stv. Bezirksleiter

 
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Bezirk Rhein-Erft-Kreis e.V.
 

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