Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Rhein-Erft Kreis e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Rhein-Erft Kreis e.V. findest du hier .
Als am 1. Januar dieses Jahres die neue Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen - Retten – Tauchen in Kraft gesetzt wurde, hatten die im Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zusammengeschlossenen Verbände eine großzügige Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, um zu vermeiden, dass bei bereits laufenden oder anstehenden Kursen kurzfristig noch Bedingungen geändert werden mussten. Auch sollten die Verbände Planungssicherheit bei Verbrauch und Beschaffung von Unterrichtsmaterial, Pässen, Urkunden und Abzeichen bekommen.
Die Kernbotschaften sind:
Allgemeine Anpassungen
• “Sprung Kopfwärts“ an Stelle von „Kopfsprung“ oder „Startsprung“
• „Ausbilder“ an Stelle von „Prüfer“
• „Ausbildung“ an Stelle von „Unterricht“
• Einheitliche Formulierungen bei Regelungen zur Ausstellung von Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen sowie bei den Voraussetzungen für den Erwerb
• Die Theoriewird bei der Beschreibung der Prüfungsleistung immer vorangestellt
• Exemplarische Nennung von „Hilfsmitteln“, z.B.: "Schwimmbrille" oder "Auftriebshilfen"
• Der Tauchende muss bis 30 Sekunden nach dem Auftauchen unter Kontrolle bleiben
• Die Maßnahmen des Druckausgleichs im Mittelohr müssen adressatengerecht vor Beginn der ersten Tauchübungen vermittelt werden
• Streichung der Gültigkeitsdauer für Ausnahmegenehmigungen bei Sprungübungen und Prüfungen
• Kein Unterschied mehr zwischen den Schwimmabzeichen und den Jugendschwimmabzeichen.
Der Deutsche Schwimmpass und der Deutsche Jugendschwimmpass wurden zusammengelegt.
Anpassung aller Formulierungen an den Deutschen Schwimmpass
• Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder der Selbsterklärung zum Gesundheitszustand wird für die Ausbildung sowie alle Prüfungen empfohlen
Ausbildungs- und prüfberechtigt sind mit gültiger Qualifikationen:
für die Schwimmausbildung: Lehrscheininhaber und Ausbilder Schwimmen
für das Seepferdchen: auch Ausbildungsassistenten Schwimmen
für die Rettungsschwimmausbildung: Lehrscheininhaber und Ausbilder Rettungsschwimmen
für den Juniorretter: auch Ausbildungsassistenten Rettungsschwimmen
Alle Details finden sich in der Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen im ISC
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.