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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Rhein-Erft Kreis e.V. findest du hier .
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Lehrschein (181) deren Lizenz zum 31.12.2024 ausläuft.
Hinweis Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen: (Siehe Rahmenrichtlinien 10. Auflage 2019)
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer (die Lizenz / Qualifikation erlischt am letzten Tage ihrer Gültigkeit!) ist wie folgt zu verfahren:
Fortbildung im 1. und/oder 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
o die Gültigkeitsdauer wird direkt nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen (mit insgesamt mindestens der geforderten LE!) bis zum 31.12. des auf die Beendigung der Fortbildung folgenden dritten Folgejahres verlängert.
Fortbildung ab dem 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
o die Gültigkeitsdauer wird nach dem erfolgreichen Besuch der zugehörigen Fachausbildung (Schwimmen und Rettungsschwimmen ohne Teilnahme/Auswertung eventuell vorgeschriebener Lernerfolgskontrollen, bis zum 31.12. des auf diese Fachausbildung folgenden dritten Folgejahres verlängert. Bei Reaktivierung entfallen die Zulassungsvoraussetzungen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber und EH-Kurs.
Verlängerung des Lehrschein (181)
Mitzubringen sind Schreibsachen, Schwimmsachen, wärmende Kleidung für Pausen im Schwimmbad, sowie Verpflegung und Getränke. Im Schwimmbad sind keine Glasflaschen zugelassen.
Die Teilnahme ist auf 20 Teilnehmer (max. 3 Teilnehmer je Ortsgruppe) beschränkt. Es wird eine Wartliste geführt.
Genereller Hinweis:
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