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Schwimmausbildung

Neue Prüfungsordnung Schwimmen in Kraft

Veröffentlicht: 01.01.2021
Autor: Peter A. Fischer

Neue Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen – Retten – Tauchen (DPO) ab 1.1.2021 löst alte Fassung endgültig ab. Die Übergangsregeln sind abgelaufen.

Als am 1. Januar dieses Jahres die neue Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen - Retten – Tauchen in Kraft gesetzt wurde, hatten die im Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zusammengeschlossenen Verbände eine großzügige Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, um zu vermeiden, dass bei bereits laufenden oder anstehenden Kursen kurzfristig noch Bedingungen geändert werden mussten. Auch sollten die Verbände Planungssicherheit bei Verbrauch und Beschaffung von Unterrichtsmaterial, Pässen, Urkunden und Abzeichen bekommen.

Die Kernbotschaften sind:

  • Alle Schwimmabzeichen entsprechen den Kriterien des sicheren Schwimmens
  • Der Deutsche Schwimmpass und der Deutsche Jugendschwimmpass wurden zusammengelegt

Allgemeine Anpassungen
• “Sprung Kopfwärts“ an Stelle von „Kopfsprung“ oder „Startsprung“
• „Ausbilder“ an Stelle von „Prüfer“
• „Ausbildung“ an Stelle von „Unterricht“
• Einheitliche Formulierungen bei Regelungen zur Ausstellung von Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen sowie bei den Voraussetzungen für den Erwerb
• Die Theoriewird bei der Beschreibung der Prüfungsleistung immer vorangestellt

• Exemplarische Nennung von „Hilfsmitteln“, z.B.: "Schwimmbrille" oder "Auftriebshilfen"
• Der Tauchende muss bis 30 Sekunden nach dem Auftauchen unter Kontrolle bleiben
• Die Maßnahmen des Druckausgleichs im Mittelohr müssen adressatengerecht vor Beginn der ersten Tauchübungen vermittelt werden
• Streichung der Gültigkeitsdauer für Ausnahmegenehmigungen bei Sprungübungen und Prüfungen

• Kein Unterschied mehr zwischen den Schwimmabzeichen und den Jugendschwimmabzeichen.
Der Deutsche Schwimmpass und der Deutsche Jugendschwimmpass wurden zusammengelegt.
Anpassung aller Formulierungen an den Deutschen Schwimmpass

• Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder der Selbsterklärung zum Gesundheitszustand wird für die Ausbildung sowie alle Prüfungen empfohlen

Ausbildungs- und prüfberechtigt sind mit gültiger Qualifikationen:
für die Schwimmausbildung: Lehrscheininhaber und Ausbilder Schwimmen
für das Seepferdchen: auch Ausbildungsassistenten Schwimmen

für die Rettungsschwimmausbildung: Lehrscheininhaber und Ausbilder Rettungsschwimmen
für den Juniorretter: auch Ausbildungsassistenten Rettungsschwimmen


Alle Details finden sich in der Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen im ISC

 

 

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